Förderung von KMU - Stipendien des Europäischen Innovationsrats
Themenoffener Ansatz: Neben technologischen können auch nicht-technologische Innovationen, wie z. B. soziale Innovationen oder Innovationen im Dienstleistungssektor, unterstützt werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich gewinnorientierte KMU, die die KMU-Kriterien der Europäischen Union erfüllen und ihren Sitz in den EU-Mitgliedstaaten oder an Horizont 2020 assoziierten Ländern haben. Eine Unterstützung durch Forschungseinrichtungen, Hochschulen oder größeren Unternehmen ist bei guter Begründung als Unterauftragnehmer möglich. Das KMU-Instrument ist aufgegliedert in die drei Phasen:
Machbarkeit - Von der Idee zum Konzept (Phase 1): Deadline 3. Mai 2018
Umsetzung - Vom Konzept zur Marktreife (Phase 2)
Markteinführung – Kommerzialisierung (Phase 3).
Weitere Informationen finden Sie in Deutschland bei der Nationalen Kontaktstelle EIC , die auch bei der Antragstellung berät.