Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft Steinfurt mbH (WESt)) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die WESt mbH bemüht, die Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website http://www.westmbh.de.
 

Letzte Aktualisierung der Website

Diese Website wurde zuletzt am 19.01.2026 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung vom 19.01.2026.

Diese Website ist wegen der im Folgenden aufgeführten Unvereinbarkeiten teilweise mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte:

  • Kontraste: Einzelne grafische Bedienelemente oder Texte, die in der Primärfarbe des Corporate Designs gestaltet sind, weisen derzeit noch nicht das geforderte Mindestkontrastverhältnis auf. Wir arbeiten an einer Lösung, um die Lesbarkeit zu optimieren, ohne die Markenidentität zu gefährden.

Feedback und Kontakt

Du möchtest uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Dein Feedback sowie alle weiteren Informationen spreche unsere verantwortliche Kontaktperson an:

Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft Steinfurt mbH
Christian Holterhues
Carl-Benz-Straße 5
48565 Steinfurt
Tel. 02551 69-2700
FAX 02551 69-2779
post@westmbh.de

Link zur Rückmeldung zur Barrierefreiheit

Durchsetzungsverfahren

Solltest Du der Ansicht sein, dass Du durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt bist, kannst Du dich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichst Du unter:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der
Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Deinem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, kannst Du dich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG unterstützt die außergerichtliche Streitbeilegung bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes.