Öffentliche Förderprogramme für Gründende

Neben Eigenmitteln gibt es auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene zahlreiche öffentliche Förderprogramme, die die Liquidität in der Gründungsphase sichern. Als zentrale Kontaktstelle im Kreis Steinfurt klären wir die Fördervoraussetzungen ab und unterstützen bei der Antragsstellung.

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Übersicht Förder­programme

Arbeitslosengeld I: Gründungszuschuss

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I ist unabdingbare Voraussetzung für den Bezug des Gründungszuschusses. In den ersten sechs Monaten erhalten Existenzgründer pro Monat zunächst einen Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes I zuzüglich einer Pauschale von 300 € für die soziale Absicherung. Nach dieser ersten Förderphase wird die wirtschaftliche Geschäftstätigkeit erneut überprüft. Wird diese festgestellt, kann die Agentur für Arbeit weitere neun Monate die pauschalen Zuschüsse von 300 € monatlich gewähren. Der Zuschuss muss vor Beginn der Selbstständigkeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden. Zur Beantragung müssen ein schriftliches Unternehmenskonzept sowie eine fachliche Stellungnahme vorgelegt und die persönliche und fachliche Eignung dargelegt werden. Wichtig: Es muss noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von 150 Tagen bestehen. Es besteht kein Rechtsanspruch. Nähere Informationen zu den Fördervoraussetzungen gibt es bei der zuständigen Agentur für Arbeit.

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Grundsicherung für Arbeitssuchende: weitere Fördermöglichkeiten

Existenzgründende, die die Grundsicherung beziehen, können nach Feststellung der Tragfähigkeit des Vorhabens bestimmte Fördergelder beantragen. Interessierte nehmen bitte Kontakt zur Arbeitsvermittlung beim Businesscenter bzw. zu der Kommune auf.

Businesscenter

Öffentliche Darlehen

Jede Unternehmensgründung braucht ein solides finanzielles Fundament. Die KfW Mittelstandsbank und die NRW.Bank bieten Gründenden zahlreiche Kredite für die Startphase. Melde Dich dahingehend gerne bei Deiner Hausbank.

Profitiere von den Vorteilen öffentlicher Darlehen:

  • Sicherheit: Festzinsen über die gesamte Laufzeit.
  • Flexibilität: Tilgungsfreie Anlaufjahre und oft die Option auf Sondertilgungen.
  • Erleichterung: Mögliche Haftungsfreistellungen.

NRW.Bank

Gründungsstipendium NRW

Hast Du eine zukunftsorientierte Technologie oder ein innovatives Geschäftsmodell für NRW? Dann bietet das Land die perfekte Starthilfe! Das Gründungsstipendium NRW verschafft Dir in der anspruchsvollen Startphase finanziellen Freiraum, damit Du dich voll auf die Umsetzung der Idee konzentrieren kannst.

Als akkreditiertes STARTERCENTER NRW ist die WESt mbH Deine Ansprechpartnerin: Bei uns finden regelmäßig Jurysitzungen statt, bei denen Du Deine Idee pitchen kannst.

Hinweis: Aufgrund der hohen Nachfrage nach dem Gründungsstipendium NRW in den vergangenen Monaten und zur Bearbeitung der vielen eingegangenen Anträge pausieren die Jurysitzungen ab dem 01.04.2026 vorerst. Die Jurysitzungen sollen im Laufe des Jahres grundsätzlich wieder aufgenommen werden. Eingegangene Anträge werden weiterhin bearbeitet und die entsprechenden Gründungsstipendien vergeben.

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Go-to-Market Gutschein

Mit dem Förderangebot „Go-to-Market-Gutschein“ unterstützt die Landesregierung junge Start-ups bei der Entwicklung von Prototypen digitaler Produkte. Hierfür werden Zuschüsse von bis zu 35.000 Euro gewährt.

Start-ups leisten einen entscheidenden Beitrag zur Bewältigung der digitalen und nachhaltigen Transformation der Wirtschaft, da sie ein wesentlicher Treiber innovativer Technologien und Lösungen sind. Der „Go-to-Market Gutschein“ zielt daher darauf ab, die Anzahl der Start-ups mit erfolgreichem Markteintritt in NRW zu erhöhen.

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Ansprechpersonen

Alina Overfeld
Gründungs- und Nachfolgeberatung
Mechthild Leiwering-Hillers
Gründungs- und Nachfolgeberatung