Breitbandförderung für die Gewerbegebiete im Kreis Steinfurt

Die Finanzierung der Ausbauprojekte

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Eigenanteil Kommunen

Meilenstein erreicht: Glasfaserausbau im Kreis Steinfurt erfolgreich abgeschlossen

Der Kreis Steinfurt hat einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung digitaler Zukunft vollzogen: Bis Ende 2025 konnten über 95 % aller Adressen im Kreisgebiet mit leistungsstarken Glasfaseranschlüssen bis ins Haus (FTTH / FTTB) versorgt werden. Damit zählt der Kreis zu den Regionen mit einer nahezu flächendeckenden, zukunftssicheren Breitbandinfrastruktur.

Fokus Gewerbegebiete: 100 % Versorgung

Besonders erfreulich ist der vollständige Ausbau in den Gewerbegebieten. Nach Angaben der Telekommunikationsanbieter liegt die Verfügbarkeit hier nun bei 100 %. Möglich wurde dies durch den Sonderaufruf für Gewerbegebiete im Rahmen der Breitbandförderung des Bundes.

Zu Beginn des Projekts verfügten 11 von 24 Städten und Gemeinden noch nicht über eine flächendeckende FTTB-Versorgung in ihren Gewerbe- und Industrieflächen. Auf Basis einer Markterkundung aus dem Jahr 2020 konnten die letzten Versorgungslücken nach Flächennutzungsplan präzise identifiziert werden. Für die in der Karte orange markierten Kommunen wurden daraufhin entsprechende Förderanträge gestellt.

Mit der Fertigstellung des letzten geförderten Ausbaugebiets zum Jahresende 2025 sind nun sämtliche teilnehmenden Gewerbegebiete vollständig mit Glasfaser erschlossen.

Rückblick und Details

Über einen Klick auf die jeweilige Gemeinde erhalten Sie detaillierte Informationen zu den einzelnen Ausbauprojekten sowie zur Erreichung der jeweiligen Ausbauziele. Der Baufortschritt kann überall auf 100 % gesetzt werden. Auch bei den Meilensteinen können alle Haken gesetzt werden — denn mit Abschluss der Ausbauphase ist gleichzeitig der Projektabschluss erreicht.

Antworten auf allgemeine Fragen zu den abgeschlossenen Förderprojekten findest du in unserem Archiv der FAQ.

Die Ausbauprojekt in den Städten und Gemeinden

Gemeinde Altenberge
Projektdetails
Stadt Emsdetten
Projektdetails
Stadt Greven
Projektdetails
Gemeinde Hopsten
Projektdetails
Stadt Hörstel
Projektdetails
Stadt Ibbenbüren
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Gemeinde Laer
Projektdetails
Gemeinde Lotte
Projektdetails
Gemeinde Mettingen
Projektdetails
Stadt Ochtrup
Projektdetails
Gemeinde Saerbeck
Projektdetails
Stadt Steinfurt
Projektdetails

FAQs

Wo wurde gefördert?

Gefördert wurde der Ausbau von Glasfaseranschlüssen bislang noch nicht versorgter Adressen in Gewerbegebieten in allen Städten und Gemeinden, die den Kreis mit einer Antragstellung für den Sonderaufruf Gewerbegebiete beauftragt haben.

Was wurde gefördert?

Der Ausbau in Fördergebieten war für die Unternehmen nicht wirtschaftlich. Um das auszugleichen, wurde dem ausbauenden Unternehmen ein Zuschuss, die so genannte Wirtschaftlichkeitslücke, zur Verfügung gestellt. Wie hoch diese Wirtschaftlichkeitslücke ist, wird im Rahmen einer formalen Ausschreibung festgestellt: Das Unternehmen, das den geringsten Zuschuss für einen Ausbau mit qualitativen Mindeststandards benötigt, bekam den Zuschlag.

Warum beschränkte sich der Ausbau auf die Gewerbegebiete?

Das war eine der Förderbedingungen: Nur Gewerbe- und Industrieflächen sowie Sonderflächen für Häfen nach Flächennutzungsplan waren förderfähig.

Auch für die anderen bislang noch nicht versorgten Gebiete arbeiten wir an einer Lösung. Unser Ziel ist der flächendeckende Glasfaserausbau für möglichst alle Unternehmen und Anwohner.

Was ist mit Privatwohnungen und Wohnhäusern in den betroffenen Ausbaugebieten?

Obgleich es sich ausschließlich um Gewerbeflächen handelte, gab es in den Ausbaugebieten auch Privathaushalte: Betriebsleiterwohnung oder historisch bedingt auch Wohnhäuser. Auch die konnten einen geförderten Anschluss erhalten.

Warum war meine Stadt / Gemeinde nicht dabei?

Entweder waren in der jeweiligen Kommune bereits alle Gewerbeflächen versorgt oder die Zahl der noch nicht erschlossenen Adressen ist so gering, dass sich die Kommune entschieden hat diese Adressen im Rahmen der jetzt kommenden Grauen Flecken Förderung gemeinsam mit weiteren Adressen im Außenbereich zu erschließen.

Wo kann ich einen Anschluss beauftragen?

Die Beauftragung des Hausanschlusses und ggf. eines Endkundenvertrags erfolgt direkt beim ausbauenden Unternehmen. Die Kontaktdaten sind im Projektsteckbrief für deine Kommune zu finden.

Muss ich für einen geförderten Hausanschluss auch einen Nutzungsvertrag beim Anbieter abschließen?

Nein! Die Anbieter sind verpflichtet, im Rahmen der Förderung kostenfrei einen Anschluss ins Haus zu legen. Hierzu musst du während der Vermarktungsphase einen entsprechenden Gestattungsvertrag mit dem Anbieter schließen und den Ausbau genehmigen.

Ob du über diesen Anschluss auch Internet, Telefon oder weitere Dienstleistungen vom Anbieter beziehen möchtest, bleibt dir überlassen und ist keinesfalls verpflichtend. Wenn du dich dagegen entscheidest, wird dir ein sogenannter passiver Anschluss bis ins Haus gelegt. Wenn du diesen Anschluss zu einem späteren Zeitpunkt nutzen möchtest, kann dieser dann einfach und ohne weitere bauliche Maßnahmen aktiviert werden.

Unter welchen Bedingungen erhalte ich den Hausanschluss gefördert und damit kostenfrei?

Garantiert kostenfrei erhältst du deinen Hausanschluss, wenn du ihn während der Vermarktungsphase beauftragst. Von wann bis wann die läuft, erfährst du in den Detailinfos zu dem Projekt in deiner Kommune.

Einige Anbieter machen zum Projektende hin eine so genannte „Besenrunde“ und geben noch einmal allen die Gelegenheit, die es bislang verpasst haben, sich anzuschließen. Einen Anspruch darauf gibt es aber nicht. Also: Lieber schnell und von Beginn an dabei sein!

Was passiert, wenn ich mit meiner Adresse im Ausbaugebiet liege, aber keinen Hausanschluss beauftrage?

Wenn du keinen Hausanschluss beauftragst, wird die für dich vorgesehene Glasfaserleitung bis zur Grundstücksgrenze verlegt und der Hausanschluss bis hierhin vorbereitet. Man spricht von der so genannten Homes Passed Versorgung. Solltest du dir später doch einen Hausanschluss wünschen, kann dieser direkt von deiner Grundstücksgrenze aus verlegt werden.

Achtung: Sobald die Vermarktung im Rahmen der Förderung hierfür abgeschlossen ist, gibt es dafür keine Förderung mehr und die Kosten dafür können dir vom Anbieter in Rechnung gestellt werden

Wer übernimmt die Kosten für die Zuschüsse, die die ausbauenden Unternehmen erhalten?

Der Bund beteiligt sich mit 50% an den Kosten und das Land mit 40%. Die 10% Eigenanteil tragen die Städte und Gemeinden. Für die finanzschwachen Kommunen übernimmt das Land den Eigenanteil komplett. Die Abwicklung der Projekte inklusive Antragstellung übernimmt der Kreis Steinfurt im Auftrag seiner Kommunen.

Ansprechperson

Ingmar Ebhardt
Koordination Digitale Infrastruktur